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2023-01-27
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Sprache, Kultur und Umweltbildung | Erziehung, Schule | Beratung und Hilfe

Schulplatzsuche: Beratung und Schulzuweisung neu zugewanderter Kinder und Jugendlicher im Kreis Paderborn

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Adresse des Schulberatungsgesprächs: Bonifatiusweg 3, 33102 Paderborn, Deutschland
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Für wen?
  • Neu zugewanderte Grundschulkinder
  • Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der jeweiligen Kommune
  • Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der Stadt Paderborn
  • Neu zugewanderte, schulpflichtige Jugendliche über 16 Jahre (Sek II) im Kreis- und Stadtgebiet Paderborn
Was?

Das Verfahren sieht im Einzelnen folgende Vorgehensweise vor:

Neu zugewanderte Grundschulkinder:
Als Erziehungsberechtigte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind direkt in einer wohnortnahen Grundschule an. Ihr Kind erhält einen Schulplatz in einer altersentsprechenden Klasse und nimmt zusätzlich an einer Deutsch-Fördergruppe teil.

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der folgenden Kommune: Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Delbrück, Hövelhof, Lichtenau, Salzkotten:
Als Erziehungsberechtigte melden Sie Ihr schulpflichtiges Kind direkt in der wohnortnahen weiterführenden Schule an. Ihr Kind erhält einen Schulplatz in einer altersentsprechenden Klasse und nimmt zusätzlich an einer Deutsch-Fördergruppe teil.

Neu zugewanderte Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahre (Sek I) der Stadt Paderborn:
Zunächst verabreden Sie als Erziehungsberechtigte ein Beratungsgespräch im KI. Die Kontaktdaten finden Sie unten. Das KI informiert anschließend das Schulamt. Das Schulamt regelt abschließend die Schulzuweisung. Jugendliche der Sek I im Stadtgebiet Paderborn werden einer weiterführenden Schule in der Stadt Paderborn zugewiesen. Dort erhalten die Kinder und Jugendlichen Unterricht in den allgemein gültigen Fächern und zusätzlich intensiven Deutsch-Förderunterricht. Wenn die Schülerinnen und Schüler den Leistungsstand von Regelschülerinnen und -schülern erreicht haben, ist ein Schulwechsel möglich.

Neu zugewanderte, schulpflichtige Jugendliche über 16 Jahre (Sek II) im Kreis- und Stadtgebiet Paderborn:
Zunächst verabreden Sie als Erziehungsberechtigte ein Beratungsgespräch im KI. Die Kontaktdaten finden Sie unten. Das KI informiert anschließend das Schulamt. Das Schulamt regelt die Schulzuweisung. Es gibt für diese Schülergruppe im Kreis Paderborn verschiedene internationale Förderklassen in den Berufskollegs, Vorkurse in der Abendrealschule und im Westfalenkolleg.
Verfahren zur Schulzuweisung © Kreis Paderborn

Weitere Informationen

Anmeldung
Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin zur Schulberatung und Schulanmeldung. Unsere telefonischen Sprechzeiten finden Sie oben.

Gerne können Sie uns auch eine e-Mail schreiben.
Kosten
keine Kosten
Welche Schulformen gibt es?
Welchen Abschluss kann mein Kind wo erlangen?

Antworten finden Sie im kostenlosen Flyer zum Download hier!

Beginn Termin/e

Sie erreichen uns telefonisch an folgenden Tagen:

montags und freitags: 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr
dienstags: 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr

Veranstaltungsort/e

Adresse des Schulberatungsgesprächs: Bonifatiusweg 3
33102 Paderborn
Deutschland

Zielgruppe

neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler
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Wer führt das Angebot durch?


Rechtliche Hinweise

Das Impressum finden Sie im Anbieterprofil.

Ansprechperson

Bild Ansprechperson
Beratungshotline
Sachgebiet Kommunales Integrationszentrum
05253 3084636
neuzugewanderte(at)kreis-paderborn.de
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Wer finanziert das Angebot: Kommunale Integrationszentrum, Kreis Paderborn

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