Jugendamt des Kreises Paderborn
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten,
eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht
die staatliche Gemeinschaft. Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts die Benachteiligung junger Menschen abbauen, jungen Menschen eine Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen, Eltern in der Erziehung zu unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen und dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen (vgl. § 1 SGB VIII).
Das Jugendamt trägt die Gesamtverantwortung für die Umsetzung dieser Aufgaben (vgl. § 79 SGB VIII) unter Einbeziehung und in Kooperation mit anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe (vgl. § 4 SGB VIII) und anderen relevanten Stellen und öffentlichen Einrichtungen (vgl. § 81 SGB VIII). Junge Menschen werden in diesem Prozess beteiligt (vgl. § 8 SGB VIII).
Die Umsetzung im Jugendamt erfolgt in folgenden Kernaufgaben:
- Kindesschutz (*präventiv*: Beratung, Frühe Hilfen, *intervendierend*: Hilfen zur Erziehung, Gefahrenabwehr, Vormundschaften, Eingliederungshilfe, Jugendhilfe im Strafverfahren, *materiell*: Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften, Elterngeld)
- Kinderbetreuung (Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen)
- Jugendförderung (Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz)
Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter - AG Öffentlichkeitsarbeit
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Adresse und Kontakt
Jugendamt des Kreises Paderborn
Aldegreverstraße 10-14
33102 Paderborn
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